Pendlerpauschale

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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Am 9. Dezember 2008 wurde die Kürzung der Entfernungspauschale vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine folgerichtige Umsetzung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht gerecht wurde und daher gegen Artikel 3 Absatz 1 GG verstößt.

Umsetzung in den Lexware®-Programmen

Die Lexware®-Programme "Quicksteuer" und "TAXMAN" rechnete*) in den Steuerberechnungen entsprechend der bisher gültigen gesetzlichen Regelungen erst ab dem 21. Kilometer. Dennoch werden alle Kilometer ab dem ersten Kilometer im Antragsformular (Papier oder ELSTER®) eingetragen. Das Finanzamt hatte jedoch die ersten 20 Kilometer gestrichen.

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*) Mit einem Update Mitte Dezember 2008 wurde die "alte" Gesetzeslage wieder vollständig in Quicksteuer und TAXMAN integriert. Es wird wieder ab dem ersten Kilometer gerechnet.

Wie reagiert man jetzt?

Ein Einspruch ist nicht erforderlich, da der Punkt "Pendlerpauschale" in der Liste der Vorbehalte steht, das heißt, dass man automatisch einen neuen Bescheid vom Finanzamt und eine nicht unerhebliche zusätzliche Steuererstattung erhält. Wer ein volles Jahr gearbeitet hat und mehr als 20 Kilometer täglich fährt, kann mit einer Nachzahlung von 200 EUR bis über 600 EUR (je nach persönlichem Grenzsteuersatz) rechnen.


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