Kleinunternehmerregelung

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Unter die so genannte Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen Unternehmen, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.

Umsetzung in Lexware®

faktura+auftrag / -plus

Unter Bearbeiten/Firma findet man in der Rubrik "Optionen" (in financial office in der Rubrik "Firmenanlage / Finanzamt Umsatzsteuer") ein Häkchen "Umsatzsteuerpflicht". Dieses muss bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung deaktiviert werden (kein Häkchen).

In der Warengruppe muss ein steuerfreies Erlöskonto hinterlegt werden.

In die Auftragsnachbemerkung ist ein Satz "Der Gesamtbetrag ist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) steuerfrei." aufzunehmen.

warenwirtschaft pro / -premium / handwerk premium

Unter Bearbeiten/Firmenangaben findet man in der Rubrik "Finanzamt Umsatzsteuer" ein Häkchen "Umsatzsteuerpflicht". Dieses muss bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung deaktiviert werden (kein Häkchen).

In der Warengruppe muss ein steuerfreies Erlöskonto hinterlegt werden.

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