Kauf von Anlageguetern in der EU
Aus LexWIKI
Beschreibung:
Wie muss gebucht werden, damit das Anlagegut sowohl in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) als EG-Erwerb, als auch im Konto der Sachanlagen als Anlagewert erfasst ist?
Lösung:
EG-Erwerbe sind ja etwas aufwändiger durch die ebenfalls notwendigen Steuerbuchungen. Und bei Anlagegütern kommt eben noch eine zusätzliche Buchung dazu.
Tipp für das Einrichten der Buchungskonten:
- Eingangsrechnung wird auf Konto "EG-Erwerbe" gebucht. Das ergibt auch die steuerlichen Abfolgen.
- Ggf. wird dann noch die darauf entfallende Steuer je Steuersatz in VSt.-Soll und USt.-Haben gebucht
- Um ein Anlagegut nun auf Anlagekonten zu buchen erstellt man ein Kopie vom Konto "Innergem. Erwerb" ohne Zuordnung auf Zeile 97 und der Bezeichnung "Umb. Innergem. Erwerbe Sachanlagen"
- Nun bucht man das Anlagegut normal auf das Sachanlagenkonto und verwendet das vorgenannte Konto als Gegenkonto
Beispiel im SKR03:
- Kauf Anlagegut 1.000 Euro als EG-Erwerb = Konto 3425 Soll / Kreditor Haben 1.000 Euro
- Steuerbuchung = Konto 1573 Soll / Konto 1773 Haben 190 Euro
- Kopie von 3425 erstellen = 3426 dabei Zuordnung Zeile 97 in den Eigenschaften entfernen!
- Buchung der Anlage = Konto 0400 (z.B.) Soll / Konto 3426 Haben 1.000 Euro

