Kauf von Anlageguetern in der EU

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Beschreibung:

Wie muss gebucht werden, damit das Anlagegut sowohl in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) als EG-Erwerb, als auch im Konto der Sachanlagen als Anlagewert erfasst ist?

Lösung:

EG-Erwerbe sind ja etwas aufwändiger durch die ebenfalls notwendigen Steuerbuchungen. Und bei Anlagegütern kommt eben noch eine zusätzliche Buchung dazu.

Tipp für das Einrichten der Buchungskonten:

  • Eingangsrechnung wird auf Konto "EG-Erwerbe" gebucht. Das ergibt auch die steuerlichen Abfolgen.
  • Ggf. wird dann noch die darauf entfallende Steuer je Steuersatz in VSt.-Soll und USt.-Haben gebucht
  • Um ein Anlagegut nun auf Anlagekonten zu buchen erstellt man ein Kopie vom Konto "Innergem. Erwerb" ohne Zuordnung auf Zeile 97 und der Bezeichnung "Umb. Innergem. Erwerbe Sachanlagen"
  • Nun bucht man das Anlagegut normal auf das Sachanlagenkonto und verwendet das vorgenannte Konto als Gegenkonto

Beispiel im SKR03:

  • Kauf Anlagegut 1.000 Euro als EG-Erwerb = Konto 3425 Soll / Kreditor Haben 1.000 Euro
  • Steuerbuchung = Konto 1573 Soll / Konto 1773 Haben 190 Euro
  • Kopie von 3425 erstellen = 3426 dabei Zuordnung Zeile 97 in den Eigenschaften entfernen!
  • Buchung der Anlage = Konto 0400 (z.B.) Soll / Konto 3426 Haben 1.000 Euro
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