ELSTER
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Die ELektronische STeuerERklärung (ELSTER®) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Seit dem Jahr 2005 sind nahezu alle in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitgeber und Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch über das ELSTER®-System abzuwickeln. Der Anwender gibt zuerst seine Steuerdaten in ein geeignetes Computer-Programm (Steuerprogramm oder Finanzbuchhaltungs- bzw. Lohnbuchhaltungsprogramm) ein. Die Daten werden durch das Programm bzw. die darin integrierten ELSTER®-Programmbibliothek geprüft, komprimiert und verschlüsselt. Anschließend übermittelt der Anwender seine verschlüsselten Daten über Internet an eine von zwei sogenannten Clearingstellen der Steuerverwaltung. Nach Eingang der Daten in einer der beiden Clearingstellen werden die Daten innerhalb von Minuten an das jeweils zuständige Steuerrechenzentrum des verantwortlichen Landes weitergeleitet. In der Clearingstelle werden die Daten zuvor entschlüsselt, die Authentifizierung – falls genutzt – online überprüft und die Steuerdaten vorgeprüft.
Authentifizierung
Ein gewichtiger Kritikpunkt war, dass bei Einführung des ELSTER®-Standards keine Authentifizierung des Einreichenden vorgesehen war, so dass jeder mit Kenntnis der Steuernummer eines Unternehmens für dieses eine elektronische Anmeldung vornehmen konnte. Im Frühjahr 2005 reagierten die Finanzverwaltungen auf diesen Vorwurf und vergaben seitdem Zertifikate an jeden Steuerpflichtigen in Form eines Software-Schlüssels, eines ELSTER®-Sticks oder einer Signaturkarte.
Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen ab dem Kalenderjahr 2009 dürfen nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden[1]. Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist hierfür die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig. Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren bei ELSTER® erhalten Sie auf der Seite Sicherheit im ELSTER®-Portal. Zum Jahreswechsel können aus Kapazitätsgründen bei der Registrierung technische oder organistorische Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Bitte registrieren Sie sich daher möglichst sofort, um Engpässen aus dem Weg zu gehen und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein. Die Wartezeiten bei den Finanzämtern für die Ausstellung des Zertifikates liegen bereits bei etwa 3 Wochen – erfahrungsgemäß steigen solche Zeiten zum Jahreswechsel. Informationen, wie Sie das Zertifikat beantragen, erhalten Sie in den Lexware® FAQ. Dort finden Sie auch Unterstützungen für den zeitlichen Ablauf.
Die Authentifizierung hat den Grund, den "Sender" zu identifizieren. Sie benötigen also, auch wenn Sie mehrere Mandanten bearbeiten, nur eine Authentifikation.
Besonderheiten
Nach diversen Fehlversuchen mit der Signtrust-Karte (POST) eine gültige Verifizierung auf dem Online Portal von ELSTER® zu erreichen hat sich herausgestellt, dass mit Java Version 1.6.10 die Online Überprüfung nicht funktioniert. Nach Deinstallation der Version 1.6.10 Version und Installation der 1.5.0 ist Elsteronline in der Lage die Karte zu verifizieren.

