Differenzbesteuerung

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Die Differenzbesteuerung, auch Margenbesteuerung genannt, nach § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen von (meist gebrauchten) Gegenständen, für kein Vorsteuerabzug in Frage kommt. Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt (Marge). Das typische Beispiel für Differenzbesteuerung sind KFZ-Händler, die mit gebrauchten KFZ handeln, die sie von Privatpersonen ohne Umsatzsteuer-Ausweis angekauft haben.

Umsetzung im Lexware® buchhalter

  • Der Einkauf der Waren enthält keine Vorsteuer. Daher wird er auf das Konto "Wareneingang ohne Steuer" (3200/5200 im SKR03/SKR04) gebucht.
  • Der Erlös muss in den Einkaufspreis und die Marge (Gewinnaufschlag) gesplittet werden:
    • Der Einkaufspreis wird auf das Konto "Erlöse ohne Steuer" (8200/4200 im SKR03/SKR04) gebucht.
    • Die Marge (Gewinnaufschlag) wird auf das Konto "Erlöse 19 % Umsatzsteuer" (8400/4400 im SKR03/SKR04) inkl. Umsatzsteuerbuchung gebucht.
  • Wird die Ware ohne Aufschlag oder mit Verlust verkauft, wird der komplette Erlös auf das Konto "Erlöse ohne Steuer" (8200/4200 im SKR03/SKR04) gebucht.

Zu beachten ist, dass - gerade im Handel mit gebrauchten KFZ - häufig auch Waren mit Umsatzsteuerausweisung eingekauft werden. Diese werden dann auch normal auf das Konto "Wareneingang mit 19 % USt" (3400/5400 im SKR03/SKR04) eingebucht. Daraus folgt, dass sie auch auch wieder mit Umsatzsteuerausweisung verkauft werden müssen. Dann ist nicht zu splitten, sondern der komplette Erlös ist auf "Erlöse mit 19 % USt" (8400/4400 im SKR03/SKR04) zu buchen. Es empfiehlt sich, in den Aufzeichnungen bei den Einkäufen zu vermerken, ob mit oder ohne Umsatzsteuerausweisung gekauft wurde. Auf solche Aufzeichnungen legen Betriebsprüfer gesteigerten Wert!

Umsetzung in Lexware® faktura+auftrag/warenwirtschaft

Eine Umsetzung im Lexware®-Programm ist ohne einen Eingriff in den Quelltext des Formulars nicht möglich. Im LexSHOP© stehen Formulare für faktura+auftrag und warenwirtschaft pro zur Verfügung.

Die Steuerung der Erlöskonten, und damit eine korrekte Übergabe an den Buchhalter, kann über Stücklisten-Artikel (1 steuerpflichtig, 1 steuerfrei) realisiert werden. Die Stücklisten-Artikel kann man ausblenden, damit der Kunde die Handelsmarge nicht erkennt. Damit ist nur der Haupt-Artikel mit einem Preis sichtbar.

Das Problem ist allerdings der Steuerausweis auf der Rechnung, der teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig wäre. Das ist jedoch falsch, da der Steuerausweis komplett unterdrückt werden und stattdessen ein Hinweis auf § 25a UStG erfolgen muss.

Persönliche Werkzeuge
EIN KRANKENHAUS FÜR LOMIÉ - Der CEFOMEC e. V. sammelt Spenden, um in Lomié, im Süd-Osten Kameruns, ein Krankenhaus zu planen, bauen und zu betreiben. Bitte unterstützen Sie unser soziales Engagement und spenden Sie unter http://CEFOMEC.org/de/Spenden. Jede Spende hilft! Vielen Dank.