Dienstwagen-Abrechnung nach der Fahrtenbuchmethode (Einzelnachweis)

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Beschreibung:

Soll der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines Dienstwagens nach der Einzelnachweis-Methode abgerechnet werden, so ist ein Fahrtenbuch zu führen, anhand dessen die Kilometer für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu ermitteln sind. Weiterhin sind die tatsächlichen Kosten des PKW nachzuweisen (Benzin, Reparaturen, Steuern, Abschreibungen). Es sind am Jahresende die angefallenen Gesamtkosten durch die insgesamt gefahrenen Kilometer zu teilen und dieser Kilometersatz ist für den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die reinen Privatfahrten jeweils anzusetzen. Da somit der genaue Geldwerte Vorteil erst nach Ablauf des Jahres errechnet werden kann, kann ein vorläufiger Kilometersatz (entweder anhand der Vorjahreskosten oder 0,001% des Listenpreises) verwendet werden.

Der Arbeitgeber kann den Geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal mit 15% besteuern: Ab 1. Januar 2004 gilt der einheitliche Satz von 0,30 EUR je Entfernungs-Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Lösung:

Mit der in Lexware lohn+gehalt vorhandenen Funktion Dienstwagen kann nur nach der pauschalen Methode abgerechnet werden. Wenn Sie dennoch mit der Fahrtenbuchmethode abrechnen möchten, so können Sie diese Abrechnung vornehmen, indem Sie eigene Lohnarten hierfür verwenden.

Beachten Sie hierzu bitte die Anleitung, die hier zum Download im PDF-Format für Sie bereitsteht. Zum Lesen der Anleitung benötigen Sie das Programm "Adobe Acrobat Reader" von der Firma Adobe. Sollten Sie das Programm nicht bereits auf Ihrem Rechner haben, können Sie sich den Acrobat Reader auch hier herunterladen (22 MB).

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