Bildungsurlaub

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Bildungsurlaub ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt, sondern es gibt verschiedene landesgesetzliche Regelungen. Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit:

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

In der Regel ist von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr oder 10 Tagen in 2 Jahren die Rede. Einzelheiten sind in den einzelnen Gesetzen zu finden. Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf Themen der politischen und beruflichen Bildung beschränkt.

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