Bilanz-Anhang
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Der Bilanz-Anhang ist neben der Bilanz und und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der dritte Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Er hat den Zweck, Zahlen und Daten des Jahresabschlusses zu erläutern und zu ergänzen. Er hat seine Rechtsgrundlage in den §§ 284 ff Handelsgesetzbuch (HGB).

