Anzahlung

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Eine Anzahlung ist eine vereinbarte Zahlung, bevor die Leistung erbracht oder begonnen wird. Sie soll es zum Beispiel einem Lieferanten ermöglichen, die Rohmaterialien einzukaufen. Dafür ist der Gesamtpreis meist etwas niedriger. Der Anzahlungsbetrag wird dann bei der Bezahlung der Rechnung vom Bruttobetrag abgezogen. Die Anzahlung wird in der Regel mit einer Abschlagsrechnung angefordert.

Sofern das Geschäft der Umsatzsteuer unterliegt, ist die im Zahlbetrag enthaltene Steuer immer an das Finanzamt abzuführen (beim Lieferanten) oder kann als Vorsteuer geltend gemacht werden (beim Empfänger). Gebucht wird die Anzahlung immer auf den besonderen Konten "erhaltene Anzahlungen 19 %" (1718/3272 im SKR 03/04) und "geleistete Anzahlungen 19 %" (1518/1186 im SKR 03/04).

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