Anlegen neuer Lohnarten

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Berufsgenossenschaft

Entscheidend für die Werte (Stunden und Entgelt) in der Berufsgenossenschaftsliste sind die für die Abrechung verwendeten Lohnarten. Unter Verwaltung/Lohnarten ist hinterlegt, wie sie jeweils in die Berufsgenossenschaftsliste einfließen sollen. Folgende Merkmale sind möglich: "Nicht BG-pflichtig" (keine Berücksichtigung in der BG-Liste), "Nur Betrag" (nur der in der Lohnart eingetragene Betrag wird in der BG-Liste berücksichtigt), "Betrag und Stunden" (bei Stundenlohnarten: die in der Lohnart eingetragenen Stunden und der Betrag werden in der BG-Liste berücksichtigt) sowie "Betrag und monatliche Basisstunden" (bei Gehaltslohnarten: der in der Lohnart eingetragene Betrag und die in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegten regelmäßigen Arbeitsstunden werden in der BG-Liste berücksichtigt). Beachten Sie, dass jede in einer Abrechnung angesprochene Lohnart gemäß ihrer Steuerung einen Beitrag zur BG-Liste liefert, unabhängig von anderen in der Abrechnung ebenfalls angesprochenen Lohnarten. Verwenden Sie beispielsweise zwei Stundenlohnarten mit dem Merkmal "Betrag und Stunden", so werden die Stunden beider Lohnarten zusammenaddiert in der BG-Liste als Arbeitsstunden ausgewiesen (die Beträge entsprechend ebenfalls).

Um eine korrekte Berufsgenossenschaftsliste zu erhalten, sollten Sie beim Anlegen einer neuen Lohnart daher darauf achten, daß diese entsprechend den Gegebenheiten in Ihrem Betrieb gesteuert ist. Die Steuerung der Lohnart bezüglich Berufsgenossenschaft lässt sich beeinflussen, indem eine vorhandene Lohnart, die das gewünschte Merkmal aufweist, kopiert wird. Einen direkten Einfluss auf dieses Kennzeichen in Form eines Eingabefeldes haben Sie nicht. Im Einzelnen können Sie wie folgt vorgehen:

Keine Berücksichtigung in der BG-Liste: gilt generell für manuell angelegte steuerfreie Lohnarten; lässt sich für laufendes Arbeitsentgelt für pauschal versteuerte Lohnarten erreichen durch Kopie der Lohnart 0022 (-> Eintrag in Zeile 19 Lohnsteuerkarte) bzw. Lohnart 0025 (-> kein Eintrag in Lohnsteuerkarte).

Nur Betrag in der BG-Liste: gilt generell für Einmalzahlungen und geldwerten Vorteil. Für laufendes Arbeitsentgelt für steuer- und SV-pflichtige Lohnarten die Lohnart 0010 kopieren, für steuer- und SV-freie Lohnarten die Lohnart 0011 kopieren.

Betrag und Stunden in der BG-Liste: gilt generell für Lohnarten, die als steuerpflichtige Stundenlohnart angelegt werden (Erfassung als "Stunden und Faktor", "Tage und Faktor" oder "Stück und Faktor").

Betrag und monatliche Basisstunden in der BG-Liste: gilt generell für Lohnarten, die als steuerpflichtige Gehaltslohnart angelegt werden (Erfassung als "Betrag").

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